Päpstlicher Erlass von Clemens XI „Commißi Nobis“ (1708): Die Feier der Unbefleckten Empfängnis zur Pflicht in der gesamten Kirche (Doctrina Pontificia IV, Nr. 204)

Die Bulle Commissi Nobis (6. Dezember 1708) von Clemens XI ist eine der bedeutendsten mariologischen Entscheidungen des Pontifikats vor Pius IX. Indem er das Fest der Unbefleckten Empfängnis (8. Dezember) zur Pflichtfestlichkeit in der gesamten universellen Kirche erklärte, machte der Papst einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur dogmatischen Definition von 1854.

SammlungDoctrina Pontificia IV: Dokumente Mariologische, Nr. 204
PapstClemens XI (1700-1721)
DokumentBulle Commissi Nobis, 6. Dezember 1708
ThemaPflichtfestlichkeit des 8. Dezembers in der gesamten universellen Kirche

Kontext: Die Frage der Pflichtfestlichkeit

Vor 1708 wurde das Fest der Unbefleckten Empfängnis am 8. Dezember an vielen Orten gefeiert, war aber nicht universell als Pflichtfestlichkeit für alle Katholiken festgelegt. In einigen Diözesen war es ein freies Fest, in anderen durch lokale Entscheidung obligatorisch. Clemens XI vereinheitlichte die Praxis: Der 8. Dezember wird zu einer Pflichtfestlichkeit für die gesamte Kirche.

Schlüsseltext der Bulle

«Festum Immaculatae Conceptionis Beatissimae Virginis Mariae ab universis Christifidelibus… in posterum tanquam festum de praecepto observandum esse, declaramus, decernimus et mandamus; ita ut in eo Christifideles universi, sub peccati mortalis reatu, ab operibus servilibus abstineant, Missaeque sacrificio intersint»

, Wir erklären, bestimmen und gebieten, dass das Fest der Unbefleckten Empfängnis der Allersüßesten Jungfrau Maria von allen Gläubigen Christi… in Zukunft als Fest von Preceit zu beobachten sei; auf dass alle Gläubigen Christi unter der Bedrohung des Todessundes sich von den Knechtschaften lösen und am Opfermesse teilnehmen.

Theologische und juristische Bedeutung

Indem er das Fest zur Pflichtfestlichkeit (von Preceit) erklärte, implizierte Clemens XI stillschweigend, dass die Unbefleckte Empfängnis ein Glaubensinhalt von ausreichender Gewissheit ist, um eine universelle Pflichtfestlichkeit zu rechtfertigen. Es war noch kein Dogma, sondern das liturgische Äquivalent: Die gesamte Kirche feiert als Glauben, was noch nicht als Dogma definiert ist. Dies war der letzte Schritt vor Sixtus IV (1483), Alexander VII (1661) und Pius IX (1854), die den Prozess abschlossen.

Datum: 6. Dezember

Bedeutsam ist, dass die Bulle am 6. Dezember datiert ist, dem Vorabend des Heiligen Ambrosius und zwei Tage vor dem Fest der Unbefleckten Empfängnis am 8. Dezember 1708. Clemens XI wollte sichergehen, dass das Dokument rechtzeitig vor der nächsten Feier gelesen und angewendet werden konnte.

Liturgisches Erbe

Die Entscheidung von Clemens XI gilt bis heute: Der 8. Dezember ist nach wie vor eine Pflichtfestlichkeit für Katholiken. Die Bulle Commissi Nobis von 1708 hat somit den liturgischen Kalender rund um Maria festgelegt, wie wir ihn heute kennen.

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